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Afskrift af Theresias Glatz' adoptionskontrakt
Adoptionskontrakt
Stempel sechs Mark als Gerichtskosten verrechnet.
Elers [??]
Gerichtsschreiber
Adoptions-Vertrag.
Zwischen den Eheleuten Schuhmacher Lorenz Heinrich Mörk
und Catharina Sophie Marie Mörck geb. Gebhardt in Apenrade einerseits und dem
Buchdrucker Joseph Dominicus Glatz in Berlin Namens seines unmündigen Kindes
Theresia Josephine Cathrine Glatz andererseits wird nachstehender
Adoptionsvertrag verabredet und abgeschlossen.
§ 1.
Die Eheleute Schuhmacher Lorenz Heinrich Mörck und
Catharina Sophie Marie Mörck geb. Gebhardt in Apenrade adoptiren hierdurch in
förmlichster und rechtsverbindlichster Weise ihre am 15. August 1879 in Apenrade
geborene Enkelin Theresia Josephine Cathrine Glatz, eheliches Kind des früher
in Apenrade jetzt in Berlin wohnhaften Buchdruckers Joseph Dominicus Glatz aus
seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Marie Catharina Elisabeth geb. Mörck,
einzigen Kinde der vorgenannten Eheleute Mörck, dergestalt daß sie, die
adoptirenden Eheleute Mörck, ihrer vorbezeichneten Enkelin Theresia Josephine
Cathrine Glatz alle Rechte eines leiblichen Kindes betreffend Erziehung,
Alimentation und Erbansprüche in weitestem Umfange einräumen, andererseits aber
auch gegen diese ihre Adoptivtochter die volle elterliche Gewalt und alle
gesetzliche Rechte von Adoptiveltern unbeschränkt erwerben.
§ 2.
Der Buchdrucker Joseph
Dominicus Glatz in Berlin genehmigt hierdurch ohne jegliche Einschränkung die
vorbeschriebene Adoption seiner Tochter Theresia Josephine Cathrine Glatz
Seitens der Großeltern derselben mütterlicherseits und verzichtet ausdrücklich
auf seine bisherige väterliche Gewalt über seine Tochter zu Gunsten der
Adoptionseltern derselben und auf alle aus dieser väterlichen Gewalt entspringenden
gesetzlichen Befugnisse. Insbesondere verpflichtet er sich ausdrücklich, seine
vorbezeichnete Tochter den Adoptiveltern zur Erziehung zu übergeben und bei
ihnen zu belassen. Dagegen werden die gesetzlichen Erbrechte der Theresia
Josephine Cathrine Glatz nach ihrem leiblichen Vater und dessen Verwandten ihr
ausdrücklich vorbehalten. –
So geschehen zu Apenrade im
Königlichen Amtsgericht den 23 April 1888.
Lorenz Heinrich Mörck.
Catharina Sophia Maria Mörck.
Es wird amtlich beglaubigt, daß die uns persönlich
bekannten Eheleute Schuhmacher Lorenz Heinrich Mörck und Catharina Sophie Marie
geb. Gebhardt in Apenrade obiger Vertrag nach Vorlesung und Genehmigung des
Inhalts desselben heute hier eigenhändig unterschrieben haben
Apenrade den 23 April
1888
Königl.
Amtsgerichts Abth.
Elers
[??]
Josef Dominik
Glatz.
Es
wird amtlich bescheinigt, daß der Buchdruckereibesitzer Joseph Dominik Glatz zu
Berlin, Wallstraße 24 wohnhaft, nach Feststellung seiner Identität obigen
Vertrag nach Vorlesung für sich und Namens seines unmündigen Kindes Theresia
Josephine Cathrine Glatz genehmigt und eigenhändig unterschrieben hat.
Berlin,
den 18ten Mai 1888
Königliches
Amtsgericht I: Abth 57
Schochow
Gerichtsassessor
Vorstehender Adoptionsvertrag
wird gerichtlich bestätigt.
Apenrade den 30 Mai 1888
Königl. Amtsgericht Abth I
Knyttet til | Catharina Sophia Maria Gebhardt; Joseph Dominik Glatz; Theresia Josephine Catharine Glatz; Lorenz Heinrich Mörck; Maria Catharina Elisabeth Mörck |
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