Joseph Dominik Glatz

Mand 1842 -


 

Afskrift af Theresias Glatz' adoptionskontrakt



Adoptionskontrakt                                                                    

Stempel sechs Mark als Gerichtskosten verrechnet.

Elers [??]

Gerichtsschreiber

 

Adoptions-Vertrag.

 

Zwischen den Eheleuten Schuhmacher Lorenz Heinrich Mörk und Catharina Sophie Marie Mörck geb. Gebhardt in Apenrade einerseits und dem Buchdrucker Joseph Dominicus Glatz in Berlin Namens seines unmündigen Kindes Theresia Josephine Cathrine Glatz andererseits wird nachstehender Adoptionsvertrag verabredet und abgeschlossen.

 

§ 1.

Die Eheleute Schuhmacher Lorenz Heinrich Mörck und Catharina Sophie Marie Mörck geb. Gebhardt in Apenrade adoptiren hierdurch in förmlichster und rechtsverbindlichster Weise ihre am 15. August 1879 in Apenrade geborene Enkelin Theresia Josephine Cathrine Glatz, eheliches Kind des früher in Apenrade jetzt in Berlin wohnhaften Buchdruckers Joseph Dominicus Glatz aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Marie Catharina Elisabeth geb. Mörck, einzigen Kinde der vorgenannten Eheleute Mörck, dergestalt daß sie, die adoptirenden Eheleute Mörck, ihrer vorbezeichneten Enkelin Theresia Josephine Cathrine Glatz alle Rechte eines leiblichen Kindes betreffend Erziehung, Alimentation und Erbansprüche in weitestem Umfange einräumen, andererseits aber auch gegen diese ihre Adoptivtochter die volle elterliche Gewalt und alle gesetzliche Rechte von Adoptiveltern unbeschränkt erwerben.

 

§ 2.

Der Buchdrucker Joseph Dominicus Glatz in Berlin genehmigt hierdurch ohne jegliche Einschränkung die vorbeschriebene Adoption seiner Tochter Theresia Josephine Cathrine Glatz Seitens der Großeltern derselben mütterlicherseits und verzichtet ausdrücklich auf seine bisherige väterliche Gewalt über seine Tochter zu Gunsten der Adoptionseltern derselben und auf alle aus dieser väterlichen Gewalt entspringenden gesetzlichen Befugnisse. Insbesondere verpflichtet er sich ausdrücklich, seine vorbezeichnete Tochter den Adoptiveltern zur Erziehung zu übergeben und bei ihnen zu belassen. Dagegen werden die gesetzlichen Erbrechte der Theresia Josephine Cathrine Glatz nach ihrem leiblichen Vater und dessen Verwandten ihr ausdrücklich vorbehalten. –

So geschehen zu Apenrade im Königlichen Amtsgericht den 23 April 1888.

 

Lorenz Heinrich Mörck.

Catharina Sophia Maria Mörck.

 

Es wird amtlich beglaubigt, daß die uns persönlich bekannten Eheleute Schuhmacher Lorenz Heinrich Mörck und Catharina Sophie Marie geb. Gebhardt in Apenrade obiger Vertrag nach Vorlesung und Genehmigung des Inhalts desselben heute hier eigenhändig unterschrieben haben

Apenrade den 23 April 1888

                                                                 Königl. Amtsgerichts Abth.

                                                                                       Elers [??]

 

Josef Dominik Glatz.

 

                      Es wird amtlich bescheinigt, daß der Buchdruckereibesitzer Joseph Dominik Glatz zu Berlin, Wallstraße 24 wohnhaft, nach Feststellung seiner Identität obigen Vertrag nach Vorlesung für sich und Namens seines unmündigen Kindes Theresia Josephine Cathrine Glatz genehmigt und eigenhändig unterschrieben hat.

                                                                                       Berlin, den 18ten Mai 1888

                                                                                       Königliches Amtsgericht I: Abth 57

                                                                                       Schochow

                                                                                       Gerichtsassessor

 

Vorstehender Adoptionsvertrag wird gerichtlich bestätigt.

                      Apenrade den 30 Mai 1888

                              Königl. Amtsgericht Abth I

                                            Ehlers [eller C. Olsen ??]


Knyttet tilCatharina Sophia Maria Gebhardt; Joseph Dominik Glatz; Theresia Josephine Catharine Glatz; Lorenz Heinrich Mörck; Maria Catharina Elisabeth Mörck